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verwaltung123@xyzkg-moelln456.abcde
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Die Taufe ist ein einmaliges Ereignis. Daher ist es wichtig, dass Sie oder Ihr Kind noch nicht getauft sind. Auch eine Taufe einer anderen (anerkannten) christlichen Gemeinschaft zählt.
Für Kinder gibt es keine weiteren Voraussetzungen für die Taufe.
Bei Erwachsenen, die sich taufen lassen möchten, führen wir im Vorfeld Gespräche über den Glauben. Wir sind neugierig darauf, was Sie überzeugt.
Die volle (staatliche) Religionsmündigkeit beginnt ab dem Alter von 14 Jahren. Ab 14 können Sie sich also selbst für die Taufe entscheiden. Vorher ist die Zustimmung der Eltern notwendig.
Nichts. Der Taufgottesdienst und die Gespräche über die Taufe sind kostenlos.
Nicht jede Taufmöglichkeit passt zu allen. In Mölln können Sie sich oder Ihr Kind in (fast) jedem Sonntagsgottesdienst taufen lassen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen besondere Möglichkeiten an.
Sie haben eine andere Idee für Ihre Taufe? Sprechen Sie uns gern drauf an!
Ja, sogenannte „Traufen“ sind möglich! Bei der kirchlichen Trauung können entweder Sie selbst oder Ihr(e) Kind(er) getauft werden. Gemeinsam überlegen wir im Vorfeld, wie beide Anlässe zusammen ein schönes Ganzes ergeben.
Nein! Die Taufe ist für uns eine einmalige Zusage Gottes, die auch beim Kirchenaustritt oder Konfessionswechsel ihre Gültigkeit nicht verliert.
Einen Wiedereintritt oder einen Konfessionswechsel können Sie übrigens direkt bei uns vor Ort vornehmen. Vereinbaren Sie dafür einfach einen Termin mit uns.
Ja. Manchmal kann es gute Gründe geben, um sich an einem anderen Ort taufen zu lassen. Verraten Sie uns Ihren?
Es ist schön, wenn Sie Menschen im Blick haben, die Sie oder Ihr Kind im christlichen Glauben begleiten sollen. Pate, Patin werden können alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren.
Auch Mitglieder anderer Kirchen, die der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehören, können Paten und Patinnen werden. Die Mitgliedskirchen der ACK finden Sie hier: www.oekumene-ack.de/ueber-uns/mitglieder.
(Mindestens) einer der Paten oder eine der Patinnen sollte evangelisch sein.
Manchmal gibt es auch Menschen, die keine Kirchenmitglieder sind und die Sie für die Begleitung ihres Kindes auswählen. Diese Menschen können Taufzeugen werden.
Nein. Die Aufgabe der Paten und Patinnen ist es, das Kind auf seinem christlichen Weg zu begleiten. Sie sollten daher überlegen, wie viele Paten und Patinnen sinnvoll sind. Üblich sind ein bis drei Paten.
Das Patenamt kann mit der Konfirmation des Patenkindes enden, aber auch danach weitergeführt werden, wenn Pate / Patin und Patenkind das möchten.
Übrigens können auch Erwachsene, die sich taufen lassen, Paten haben!
Ja. Patinnen und Paten können sich auf eigenen Wunsch hin vom Patenamt entbinden lassen. Es ist möglich, dann andere Personen als Patinnen und Paten nachzubestellen. Eine Entbindung von Paten gegen deren Willen ist nicht möglich.
Taufzeugen sind Menschen, die den Täufling begleiten sollen, anders als Paten aber kein Kirchenmitglied sind. Sie erhalten keine Urkunde.
Die Kirche wird für jeden Taufgottesdienst mit Blumen geschmückt. Das übernimmt die Kirchengemeinde. Wenn Sie möchten, können Sie gerne dabei mithelfen.
Es ist ein schöner Brauch, dass der Täufling eine Taufkerze zur Taufe erhält. Die bekommen Sie von uns geschenkt! Manche wünschen sich aber eine individuelle Kerze, auf der zum Beispiel der Name und der Taufspruch des Täuflings stehen. In dem Fall bitten wir Sie, die Taufkerze selbst zu besorgen und zur Taufe mitzubringen.
Melden Sie sich im Kirchenbüro per E-Mail oder telefonisch an. Der zuständige Pastor oder die zuständige Pastorin wird Sie kontaktieren. In einem Taufgespräch sprechen wir dann über die Taufe und die praktische Gestaltung Ihres Taufgottesdienstes.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich oder Ihr Kind taufen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen unserer Pastorinnen und Pastoren. Wir stehen für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.